KOKO & DTK Entertainment GmbH
Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte erkennt der Käufer und Eintrittskarteninhaber mit den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters KOKO & DTK Entertainment an.
1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
2. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
3. Bei Konzerten kann es aufgrund erhöhter Lautstärke zu Hör- und Gesundheitsschäden kommen. SCHÜTZEN SIE DESHALB IHR GEHÖR!!! Bei Veranstaltungen der KOKO & DTK Entertainment GmbH können Sie im Eingangsbereich bzw. an der Kasse gegen eine geringe Gebühr einen Gehörschutz erwerben! Der Veranstalter haftet nicht für Hör- und Gesundheitsschäden.
4. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
5. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
6. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
7. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen mit Profiausrüstungen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
8. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
9. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
10. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.
12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
13. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie unserer Umwelt zuliebe die öffentlichen Verkehrsmittel.
14. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
15. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
16. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt. Kaufen Sie Ihre Eintrittskarte nur an den bekannten Vorverkaufsstellen.
17. Der Erwerber sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerbliche Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne Einholung einer vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten.
18. Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren als dem aufgedruckten Kartenpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die bei dem Erwerb der Eintrittskarte tatsächlich berechnet worden sind, ist verboten.
19. Verstößt der Erwerber gegen eines der in Ziff. 17 und 18 normierten Verbote, so ist er für jeden Verstoß zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Veranstalter in Höhe von EUR 2.500,00 verpflichtet.
20. Der Veranstalter behält sich vor, Erwerber, die gegen die in Ziff. 17 und 18 normierten Verbote verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen.
21. Soweit gesetzlich zulässig wird als Gerichtsstand Freiburg im Breisgau vereinbart.